Manche Fragen zum Führerschein kommen immer wieder auf. Da hilft es sehr, wenn man sie kompakt zusammen im Blick hat. Deshalb haben wir für Sie die häufigsten Fragen gesammelt – Antworten inklusive.
Das geht frühstens sechs Monate, bevor Sie das Mindestalter erreichen, also beim Pkw mit 17,5 Jahren. Wenn Sie beim Begleitenden Fahren ab 17 teilnehmen, ist der Start der Ausbildung sogar bereits ab 16,5 Jahren möglich.
Auch interessant: Führerschein mit 16 – alle Infos auf einen Blick
Dafür wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Egal, ob es um den Umtausch des alten gegen einen fälschungssicheren EU-Führerschein oder um den Verlust des alten Dokuments geht.
Auch hier wenden Sie sich wieder an die entsprechende Behörde an Ihrem Wohnort, zum Beispiel das Bürgeramt oder das Kreisverwaltungsreferat. Dafür füllen Sie einen Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis aus, meistens gibt es das Formular online. Zum Antrag gehören dann in der Regel eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses, ein biometrisches Passfoto sowie eine Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind. Je nach Führerschein-Klasse kommen weitere Unterlagen wie ein Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Klassen C und D) hinzu. Es gibt Fahrschulen, in denen Sie den Antrag direkt bei der Schule stellen können.
Das ist zwar individuell sehr verschieden, aber Sie sollten im Schnitt mit 3 bis 6 Monaten rechnen. In Intensivkursen sind auch lediglich 14 Tage möglich.
Hier gibt es inzwischen keine Vorgaben mehr. Wer durchfällt, muss allerdings eine zweiwöchige Sperrfrist einhalten, bevor er erneut antritt. Außerdem darf zwischen theoretischer und praktischer Prüfung nicht mehr als ein Jahr liegen.
Testen Sie Ihr Wissen: Fragebögen für die Theorie-Prüng
In der Theorie sind beim Führerschein der Klasse B insgesamt 14 Doppelstunden vorgeschrieben. Beim praktischen Teil des Autoführerscheins sind die Sonderfahrten Pflicht. Das sind zwölf (fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten) Hinzu kommen aber in der Regel vorher immer noch normale Übungsstunden, hier gibt es allerdings keine Vorschrift, wie viele das zu sein haben.
Wer seinen Führerschein besteht, bekommt ihn zunächst auf Probe. Erst wenn Sie sich in der Praxis bewährt haben und nicht auffällig geworden sind, bekommen Sie nach zwei Jahren automatisch eine volle Fahrerlaubnis. Gibt es in der Probezeit schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Punkte, Fahrverbot), müssen Sie ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren und die Probezeit wird auf vier Jahre ausgeweitet. Bei den Klassen AM, L und T gibt es keine Probezeit.
Das kommt auf das Fahrzeuggewicht und das Erwerbsdatum Ihres Führerscheins an. Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen dürfen Sie mit dem B-Führerschein fahren. Wiegt das Wohnmobil bis zu 7,5 Tonnen, benötigen Sie einen Führerschein der Lkw-Klasse C oder CE. Wer seinen Führerschein jedoch noch mit der alten Klasse 3 gemacht hat, darf auch bei den neuen Führerscheinklassen noch bis zu 7,5 Tonnen fahren. Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Wohnwagen ziehen, wenn Sie als Gespann 3,5 Tonnen Gesamtmasse nicht überschreiten oder als Pkw einen Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht ziehen. Mit dem alten Dreier-Führerschein darf man theoretisch sogar Pkw-Caravan-Kombinationen bis 12 Tonnen führen. Dabei darf das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein.
Ja, und zwar unabhängig von seiner Höchstgeschwindigkeit oder Hubraumgröße. Hat das Quad weniger als 50 ccm Leistung und bis zu 45 km/Höchstgeschwinidgkeit, reicht dafür übrigens auch ein Führerschein der Klasse AM.
Hier sind Hubraum und Höchstgeschwindigkeit entscheidend. Die Klasse A umfasst alle Motorräder ohne Einschränkung. Die Klasse AM gilt für Leichtmotorräder und Motorroller bis 50 ccm, die Klasse A1 für Motorräder mit bis zu 125 ccm und die Klasse A2 für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung.
Die Klasse A (mit AM, A1, A2) steht für Zwei- bzw. Motorräder, die Klasse B (mit BF17 und BE/B96) für Pkw (mit Anhänger oder Wohnwagen). Zur Lkw-Klasse gehören C, C1, CE, C1E. Die Klassen D, D1, DE, D1E stehen für Busse. Für Landmaschinen gibt es die Klasse L, für Traktoren die Klasse T.
Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Sie sind per Gesetz nämlich verpflichtet, den Führerschein am Steuer immer mit sich zu führen.
Bei einem Umzug nicht, denn Ihre Adresse steht auch nicht auf dem Führerschein. Bei einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung allerdings schon. Auch, wenn Sie Ihren Führerschein in einem anderen Land gemacht haben, muss er in Deutschland umgeschrieben werden, um hier gültig zu sein.
Damit dürfen neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, also etwa eine 125er. Der Vorteil: Das geht sehr unkompliziert ohne theoretische und praktische Prüfung, im Führerschein wird lediglich die 196 vermerkt. Die Bedingung: Sie müssen zuvor eine Fahrerschulung machen.