Der alte Papier-Lappen verschwindet bereits seit 2022 endgültig – und zwar Schritt für Schritt. Wann Ihrer dran ist, hängt entweder vom Geburtsjahr oder vom Ausstellungsdatum ab.
Die EU will vieles angleichen – das gilt ebenso für den Führerschein. Bereits seit 2022 und noch bis spätestens 1933 läuft daher wegen einer neuen EU-Richtlinie eine gewaltige Umtauschaktion. Das Ziel: Ein Führerschein, der nicht nur europaweit gültig und einheitlich ist, sondern ebenso fälschungssicher sein soll. Diese Führerscheine werden dann in einer EU-Datenbank erfasst. Für alle, die bislang aus Nostalgie oder Gewohnheit noch an ihrem alten Papier-Lappen festgehalten haben, ist damit dann endgültig Schluss. Aber auch viele Besitzer von Scheckkartenführerscheinen der ersten Jahrgänge müssen aktiv werden.
Allein in Deutschland betrifft der Umtausch rund 43 Millionen Führerscheine, darunter 15 Millionen in Papierform (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) sowie 28 Millionen im Scheckkartenformat (Ausstellungsdatum 01.01.1999 bis 18.01.2013). Um diesen Bürokratie-Aufwand stemmen zu können, erfolgt der Umtausch, von dem Pkw- ebenso wie Motorradführerscheine betroffen sind, etappenweise.
Die Fristen dafür sind entweder nach dem Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers oder nach dem Ausstellungsdatum (nicht nach dem Datum, an dem die Fahrerlaubnis erworben wurde!) gestaffelt. Doch für wen gilt was? Um das in Erfahrung zu bringen, sollten Sie zunächst auf das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins schauen. Liegt das in dem Zeitraum bis einschließlich 31.12.1998, liefert Ihnen Ihr Geburtsdatum den genauen Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht worden sein muss. Spätestens, wohlgemerkt. Beachten Sie: Die ältesten Jahrgänge mit Geburtsjahr vor 1953 haben dabei am längsten Zeit, nämlich bis 2033 – und zwar ganz egal, in welchem Jahr, ihr Führerschein ausgestellt wurde. Die erste Frist für alle von 1953 bis 1958 Geborenen ist hingegen bereits im Januar 2022 verstrichen.
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Die Umtauschfristen für bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine verteilen sich dabei wie folgt:
Wurde Ihr Führerschein ab dem 01.01.1999 ausgestellt, ist nicht mehr das Alter entscheidend. Dann gelten entsprechend des Ausstellungsjahres folgende Umtauschfristen für Sie:
Die Fahrzeugklassen, die Sie mit dem alten Führerschein hatten, bleiben Ihnen ebenso beim neuen, fälschungssicheren Scheckkartenführerschein erhalten. Sie müssen dafür auch weder eine Prüfung noch einen Gesundheits-Check absolvieren. Der Umtausch an sich ist nicht weiter schwer. Sie müssen nur zu Ihrer Führerscheinstelle gehen und einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Dafür benötigen Sie Ihren aktuellen Führerschein sowie den Pass oder Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Etwas mehr Aufwand haben meistens diejenigen, die noch einen Papierführerschein besitzen. Wurde dieser nicht von Ihrer aktuellen Wohngemeinde ausgestellt, benötigen Sie von der Behörde, die den alten Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift. Und keine Sorge, falls Sie den alten „Lappen“ gern als Erinnerung behalten möchten: Das ist möglich, er wird nur zuvor entwertet.
Für den Umtausch müssen Sie mit Kosten von um die 25 Euro rechnen. Wer ihn versäumt, begeht beim Pkw oder Motorrad- anders als beim Lkw- oder Bus-Führerschein keine Straftat, muss jedoch bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld sowie mit Problemen bei Fahrten im Ausland rechnen. Generell ist es mit dem einmaligen Umtausch Ihres alten in einen neuen EU-Führerschein übrigens leider nicht getan. Das Dokument gilt anders als früher nun nur noch 15 Jahre. Dann müssen Sie es sich neu ausstellen lassen.