Pkw
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Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Dass der
A
- graue Pkw auf dem rechten Fahrstreifen bleiben wird
B
- graue Pkw auf den mittleren Fahrstreifen wechseln wird
C
- gelbe Lkw vor mir zum Überholen ausscheren wird
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Welche Führerscheinklassen gibt es?

  • PKW Klasse B: Der Führerschein der Klasse B gilt für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm sowie mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, den Fahrzeugführersitz ausgenommen. Nur in Deutschland ist er auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge gültig. Mit dem Klasse-B-Führerschein darf ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtmasse mitgeführt werden. Das Mindestalter für die Erwerbung des Führerscheins ist 18 Jahre.
  • PKW Klasse B (BF17): In Deutschland darf allerdings bereits mit 17 Jahren der Führerschein Klasse B gemacht werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Fahren eine Kfz der Klasse B im Beisein einer eingetragenen Begleitperson erlaubt.
  • PKW Klasse BE: Zum Kfz der Klasse B darf mit dieser Fahrerlaubnis ein Anhänger mit nicht mehr als 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
  • PKW Klasse B96: Dieser Führerschein gilt für Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt.
  • Kraftrad Klasse A: Mit einem Führerschein der Klasse A sind alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge miteingeschlossen. Der Direkteinstieg in den Führerschein der großen Motorräder darf erst mit 24 Jahren gemacht werden. Doch wer zuvor bereits einen A2-Führerschein für kleine Motorräder hatte, darf sich schon mit 20 Jahren an den A-Führerschein wagen. Dafür ist nur noch eine praktische Prüfung nötig.
  • Kraftrad Klasse A1: Die Fahrerlaubnis gilt für alle Motorräder von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt dürfen damit gefahren werden. Der Führerschein darf ab 16 Jahren gemacht werden. Für Fahrer unter 18 Jahren ist seit 19.01.2013 die Begrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde aufgehoben – doch die Drosselung darf trotzdem nicht übergangen werden.
  • Kraftrad Klasse A2: Krafträder mit bis zu 35 Kilowatt Leistung dürfen hiermit bedient werden.
  • Kraftrad Klasse AM: In diese Klasse zählen drei Fahrzeugtypen: das Moped mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, dreirädrige Kfz, leichte vierrädrige Straßen-Quads sowie Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.
  • LKW Klasse C: Zum Fahren eines LKW ist die Führerscheinklasse B bereits eine Voraussetzung. LKW der Klasse C dürfen nicht mehr als 40.000 Kilogramm wiegen, nicht mehr als acht Sitzplätze haben und nicht zur Personenbeförderung ausgelegt sein. Dafür bedarf es mindestens einer Fahrerlaubnis der Klasse D1.
  • LKW Klasse C1: Ein Führerschein dieser Klasse erlaubt die Steuerung eines LKW mit 3.500 bis 7.500 Kilogramm.
  • LKW Klasse C1E: Soweit die zulässige Gesamtmasse insgesamt von 12.000 Kilogramm nicht überstiegen wird, darf hiermit ein Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von über 750 Kilogramm oder ein PKW mit einem Anhänger von über 3.500 Kilogramm gefahren werden.
  • LKW Klasse CE: Diese Fahrerlaubnis gilt für ein Zugfahrzeug der Klasse C mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.
  • Bus Klasse D: Zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen benötigt man einen entsprechenden Führerschein der Klasse D. Auch mit einem Anhänger von bis zu 750 Kilogramm dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als acht Personen gefahren werden.
  • Bus Klasse D1: Die Länge des Busses darf acht Meter betragen, ausgenommen des Fahrers dürfen damit nicht mehr als 16 Personen transportiert werden.
  • Bus Klasse D1E: Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 darf in dieser Fahrerlaubnis mit einem Anhänger von über 750 Kilogramm kombiniert werden.
  • Bus Klasse DE: Hiermit darf eine Kombination aus einem Bus der Klasse D und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm gefahren werden.
  • Zugfahrzeug Klasse L: Diese Zugmaschinen sind für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und sollen auch für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie haben eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Bereits mit 16 Jahren kann dieser Führerschein erlangt werden.
  • Zugfahrzeug Klasse T: Zugfahrzeuge dieser Klasse dürfen bis zu 60 Kilometer pro Stunde fahren können und auch mit Anhänger gefahren werden

Mindestalter der Führerscheinklassen

Was bedeutet das erforderliche Mindestalter für den Führerschein? An dem Tag, an dem man die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt, sollte man alt genug dafür sein. Das nimmt nicht nur Einfluss darauf, ab wann man den Führerschein in den Händen halten darf, sondern auch, wann man die Ausbildung anfangen kann. Dafür gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber Fahrschulen achten darauf, dass sich neue Fahrschüler nicht ein Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters zum Führerschein anmelden. Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Mit theoretischen Stunden darf dann sofort begonnen werden, die praktischen allerdings werden aus haftungsrechtlichen Grünen erst ein halbes Jahr vor dem Mindestalter in Angriff genommen.

Für den Führerschein der Klasse B gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Allerdings gibt es seit Juni 2010 die Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, auch BF17 genannt. Der Führerschein darf nach entsprechender Beantragung bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters können sich Jugendliche bei einer Fahrschule mit Zustimmung der Eltern anmelden. Bei bestandener Prüfung gibt es eine Prüfungsbescheinigung, die das begleitete Fahren erlaubt. Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger mit der eingetragenen Begleitperson Autofahren. Die Begleitperson muss zuvor angegeben werden, mindestens 30 Jahre alt sein, selbst seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille intus haben.

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Da Fahranfänger auffällig häufig in Verkehrsunfälle verwickelt waren, wurde am 01. November 1986 die Probezeit des Führerscheins eingeführt. Seitdem erhält man die Fahrerlaubnis zunächst zwei Jahre auf Probe, unabhängig vom Alter des Führerscheinerwerbers. Sie beginnt mit dem Bestehen der praktischen Prüfung und endet nach zwei Jahren, unabhängig davon, wie oft und wie viel tatsächlich mit dem Kfz gefahren wurde.

Für die unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es unterschiedliche Mindestalter. Ein Roller oder ein Mofa, das auf maximal 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, darf bereits mit 15 Jahren gefahren werden, Krafträder der Klasse A1 dagegen ab 16 Jahren. Kleine Motorräder der Klasse A2 dürfen wie ein PKW ab 18 Jahren gefahren werden, große Motorräder der Klasse A aber erst ab 24 Jahren bei Direkteinstieg. Ist man bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre. LKW der Klasse C1 bis 7.500 Kilogramm dürfen ab 18 Jahren bedient werden. Solche der Klasse C von über 7.500 Kilogramm können ohne gewerbliche Förderung ebenfalls ab 18 Jahren gefahren werden, erst ab 20 Jahren gibt es eine gewerbliche Förderung. Den Führerschein für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen der Klasse L kann mit 16 Jahren erlangt werden.

So teuer ist der Führerschein

Eine Fahrerlaubnis für das Auto kostet laut financescout24.de in der Regel zwischen 1.500 und 2.200 Euro. Am günstigsten ist man mit einem Mofa-Führerschein dran: Dieser kostet zwischen 100 und 150 Euro – ganz ohne praktische Prüfung. Mit praktischer Prüfung kostet ein AM-Führerschein für kleinere Roller 500 bis 800 Euro. Für Motorrad-Führerscheine der Klasse A und A2 zahlt man circa 1.300 Euro. Wie für Klasse B kostet der Führerschein der Klassen C, C1, C1E und CE zwischen 1.500 und 2.000 Euro – doch Klasse B ist hierbei bereits die Voraussetzung.

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Warum ist er so teuer?

Die genauen Kosten sind sowohl von der Anzahl der benötigten Fahrstunden als auch vom Bundesland abhängig. So lernt man in Brandenburg am günstigsten, in Bayern am teuersten. Dabei erhebt jede Fahrschule eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand und meist zugleich den Theorieunterricht, Kosten für das Lehrmaterials, für reguläre Fahrstunden sowie Sonderfahrten, die sich je nach Führerschein in ihrer Anzahl unterscheiden. Zusätzliche Kosten kommen für einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, ein Passfoto, den Führerscheinantrag und die Prüfungsgebühr hinzu. Wer durchfällt, muss daher automatisch durch zusätzliche Fahrstunden und eine erneute Prüfungsgebühr mehr zahlen. Generell gilt: Je weniger reguläre Fahrstunden benötigt werden, desto weniger muss bezahlt werden. Naturtalente haben somit einen Vorteil.

Wie viele Theoriestunden brauche ich für den Führerschein?

Um die Fahrschule kommt in Deutschland niemand herum – sie ist für die Fahrerlaubnis verpflichtend. Die Ausbildung enthält sowohl praktische Fahrstunden als auch theoretische Lehrstunden. Die Theoriestunden sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit vermitteln, die dann in einer theoretischen Prüfung abgefragt werden. Das Bestehen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung. Für A1 und A sind 16 Stunden Theorie verpflichtend, für B, M und L 14 Stunden und für T 18 Stunden. Eine Theoriestunde entspricht dabei 90 Minuten. Davon behandeln jeweils 12 Stunden Grundstoff, in weiteren zwei, vier bzw. sechs Stunden steht Zusatzstoff auf dem Programm.

Wie läuft die Theoretische Prüfung ab?

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung wird abgefragt, ob der Stoff aus dem Unterricht verinnerlicht wurde und der Prüfling ein sicheres Wissen in Sachen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen hat. Die Prüfung wird an einem PC mit einem speziellen Prüf-Programm durchgeführt, meistens in Räumen des TÜV oder der Dekra. Dabei sitzen in der Regel mehrere Fahrschüler und Fahrschülerinnen gemeinsam in einem Raum.

Die gesamte theoretische Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, eine maximale Dauer gibt es nicht. Für den Führerschein der Klasse B müssen insgesamt 30 Fragen beantwortet werden: 20 mal Grundwissen und 10 mal Zusatzstoff zur jeweiligen Klasse. Wer für mehrere Klassen gleichzeitig die Prüfung ablegen will, muss nur einmal den Grundstoff absolvieren.

Die meisten Aufgaben sind Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage gibt es mehrere Antwort-Möglichkeiten, von denen auch mehrere korrekt sein können. Bei einigen Aufgaben gibt es jedoch auch ein Feld für Freitext-Antworten, etwa wenn Bremswege berechnet werden sollen. Seit einigen Jahren gibt es auch Fragen mit kurzen Videosequenzen, in denen typische Situationen im Straßenverkehr gezeigt werden.

Insgesamt gibt es etwas mehr als 1.000 Fragen, die genaue Anzahl ändert sich, wenn der Fragenkatalog etwa zwei Mal pro Jahr aktualisiert wird. Die Fragen kommen aus verschiedenen Themengebieten wie Verkehrszeichen, Verhalten im Straßenvekehr, Umweltschutz und Auto-Technik sowie den potentiellen Gefahren im Straßenverkehr.

Je nach Schwierigkeitsgrad der Fragen gibt es unterschiedliche Anzahl von Fehlerpunkten. Die schwierigste Kategorie hat fünf Fehlerpunkte. Bestanden gilt die theoretische Fahrprüfung, wenn am Ende weniger als zehn Fehlerpunkte erreicht wurde.

Wer sich nicht sicher ist, kann eine knifflige Frage auch markieren und für später zurückstellen. Wenn bei Abschluss der Prüfung noch Fragen offen sind, gibt es eine Hinweis des Systems.

Wann bekommt man das Ergebnis der Theoretischen Führerschein-Prüfung?

Das Ergebnis wird dem Prüfling direkt nach Ende der Prüfung auf dem Bildschirm angezeigt. Zur Vorlage in der Fahrschule gibt es anschließend ein Protokoll.

Wie viele Fahrstunden brauche ich für den Führerschein?

Die praktischen Fahrstunden teilen sich in reguläre und verpflichtende Fahrstunden. Die regulären Fahrstunden haben eine Länge von 45 Minuten und sind in ihrer Mindestanzahl gesetzlich nicht bestimmt. Da darin die grundsätzlichen Fähigkeiten des Fahrens vermittelt werden, entscheidet der Fahrlehrer, wann der Schüler ausreichend für die Pflichtstunden geschult ist. Die Überlandfahrt dauert etwa fünf Stunden und dient zum Training der Fahrt auf Landstraßen und längeren Strecken. Bei der vierstündigen Autobahnfahrt wird vor allem das Auf- und Runterfahren geübt. Während der Nachtfahrt wird gelernt, wie die Beleuchtung des Fahrzeugs überprüft und genutzt wird. Sie dauert circa drei Stunden.

Für A1, A2, A und B müssen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten absolviert werden. Möchte man jeweils auf die nächsthöhere A-Klasse aufstocken, sind drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt verpflichtend. Auch um in Klassen B und C höhere Klassen oder Abstufungen zu erreichen, müssen unterschiedlich viele weitere Pflichtfahrten absolviert werden. Um den Führerschein in den Klassen C1 und C1E zu erwerben sind vier Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und zwei Nachtfahrten verpflichtet, in den Klassen C und CE sogar acht Überlandfahrten, drei Autobahnfahrten und drei Nachtfahren.

So oft darf man durch die Fahrprüfung durchfallen

Im Prinzip darf die Führerscheinprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden. Allerdings ist das mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und erneuten Prüfungsgebühren verbunden. Um es nochmal versuchen zu können, muss außerdem nach einer durchgefallenen Prüfung zwei Wochen gewartet werden. Außerdem darf zwischen einer bestandenen Theorieprüfung und der Praxisprüfung nicht mehr als ein Jahr liegen. Sonst ist die theoretische Prüfung ungültig und muss nochmal wiederholt werden.

Die Zahl derjenigen, die bei Führerscheinprüfungen durchfallen, wird immer höher. 2017 fielen beispielsweise laut tz.de 44 Prozent durch die Theorieprüfung der Klasse B, die praktische Prüfung schafften 39,9 Prozent nicht. Ein Grund dafür kann die veränderte Prüfungssituation sein. Durch digitale Prüfungen mit kurzen Filmen komplexer Verkehrssituationen ist Auswendiglernen nicht mehr möglich und die Prüfung dadurch schwieriger.

Wie lange braucht man?

Besucht man regelmäßig die Theoriestunden und macht ebenso regelmäßig Fahrstunden, dauert der Führerschein in der Regel drei bis fünf Monate. Allerdings gibt es auch Schnellkurse an Fahrschulen, in denen man in ein bis zwei Wochen auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet wird. Der Erfolg ist allerdings abhängig von den jeweiligen Vorkenntnissen und Begabung. Beachtet werden muss zudem, dass die Bearbeitung des Führerscheinantrags bereits bis zu fünf Wochen dauern kann. Dafür muss die Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses, das biometrische Passbild und die Sehtestbescheinigung bereits mitgebracht werden.

Wie lange ist der Führerschein gültig?

Die unbegrenzte Fahrerlaubnis nach Erwerb des Führerscheins gibt es heute leider nicht mehr. Seit dem 19. Januar 2013 haben Führerscheine im Rahmen der EU-Regelungen ein Ablaufdatum: Nach 15 Jahren muss der Führerschein um weitere 15 Jahre verlängert werden.

Und warum läuft er überhaupt ab?

Damit sollen entsprechende EU-Regelungen einheitlich umgesetzt werden und erreicht werden, dass die Angaben auf dem Führerschein (wie Name oder Bild) möglichst aktuell sind. Bis zum 18. Januar 2033 muss daher jeder seinen alten Führerschein gegen die Plastikkarte austauschen – ausgenommen sind all diejenigen, die ihren Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen haben. Um die Ämter zu entlasten, hat der Verkehrsausschuss je nach Geburtsjahr Empfehlungen ausgesprochen, bis wann der alte Führerschein umgetauscht werden muss. So müssen beispielsweise all diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, ihren Führerschein erst zum Stichtag des 19. Januar 2033 umtauschen, Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 auf die Welt gekommen sind, allerdings schon am gleichen Tag im Jahr 2021.

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Lappen – Woher kommt die Bezeichnung?

Die Bezeichnung „der Lappen“ hat mit dem heutigen Kreditkartenformat nur noch wenig zu tun. Der alte, bundesdeutsche Führerschein wurde wegen seiner Größe, seines hohen Textilanteils und seiner grauen Farbe volkstümlich als „Lappen“ bezeichnet – und ist somit bis heute Namensgeber.

So lernen Sie richtig für die Theorie-Prüfung beim Führerschein

Beim Theorie-Teil der Führerscheinprüfung ist die Durchfallquote hoch. Deshalb brauchen Sie eine gute Strategie, um sich optimal vorzubereiten.

Mit System und Köpfchen für die Theorie lernen

Hinterm Steuer und auf der Straße sicher zu sein, ist die eine Sache. Aber wer den Führerschein erlangen will, muss sich auch der Theorieprüfung stellen. 1,72 Millionen theoretische Führerscheinprüfungen gab es 2021 in Deutschland, rund jeder Dritte bestand dabei nicht. Die Theorie fällt vielen also schwer. Zum einen, weil eine schriftliche Prüfungssituation natürlich per se nervös macht. Zum anderen, weil man sich wirklich eine Menge merken muss und die Fragen es teilweise in sich haben. Aus Hunderten von möglichen Fragen müssen in 45 Minuten letztlich 30 richtig beantwortet werden. Das Gute dabei ist jedoch: Wenn Sie den Lernstoff erst einmal drauf haben, sinkt auch die Nervosität. Ein Doppelerfolg, dem Sie relativ einfach auf die Sprünge helfen können, indem Sie mit System und Köpfchen für die Führerscheinprüfung lernen. So geht's:

 

  1. Verstehen Sie, was Sie lernen
    Stur auswendig lernen kostet zum einen viel Zeit, zum anderen lassen sich viele der Pkw-Führerschein-Fragen viel leichter beantworten, wenn man die Verkehrsregeln auch versteht. Weiteres Plus: Sie lernen letztlich ja für die praktische Prüfung und das spätere Fahren im Straßenverkehr – und da hilft es Ihnen viel mehr, wenn Sie das Grundwissen wirklich beherrschen und anwenden können.
  2. Geben Sie beim Theorieunterricht Gas
    12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff sind z.B. für den Führerschein der Klasse B ohnehin Pflicht. Versuchen Sie, diese möglichst schnell hintereinander zu absolvieren. Dann liegen zwischen den Stunden keine großen Lücken, in denen Sie das Gelernte wieder vergessen. Ebenso wichtig: Machen Sie bei den Theoriestunden aktiv mit – dann bleibt ebenfalls mehr Wissen hängen und Sie müssen später weniger lernen.
  3. Machen Sie sich einen Zeitplan
    Alles geballt in den Tagen vor der Theorieprüfung büffeln? Das bringt nur Stress. Besser: Sie nehmen den kompletten amtlichen Fragenkatalog und teilen Sie sich den Lernstoff in kleinere, gut zu bewältigende Häppchen auf, nach denen Sie sich zur Belohnung jeweils ausreichend Zeit zum Relaxen oder für schöne Dinge gönnen. So fällt das Lernen viel leichter. In den Tagen unmittelbar vor der Prüfung wiederholen Sie nur noch Fragen, bei denen Sie öfter falsch lagen. Und ab dem Nachmittag vor der Theorie sollten Sie ohnehin nur noch entspannen – dann gehen Sie auch so in die Prüfung.
  4. Übertreiben Sie es nicht
    Stundenlang zu lernen, ist oft kontraproduktiv. Lieber jeden Tag reine kurze Einheit einlegen als einmal pro Woche geballt den ganzen Tag für den Führerschein lernen.
  5. Sorgen Sie für Abwechslung
    Lernen macht mehr Spaß, wenn man die Methoden variiert. Mal lernen Sie alleine mit Buch und Fragebögen, dann wieder lassen Sie sich von Freunden oder Familienangehörigen abfragen oder Sie nutzen ein Computerprogramm. Dabei finden Sie nach und nach heraus, welche Methode bei Ihnen besonders effektiv ist. Auch ein Fahrsimulator für zu Hause kann helfen, Wissen praktisch zu vertiefen. Gerade für zwischendurch, wenn Sie etwa auf dem Heimweg in der U-Bahn Zeit haben, sollten Sie sich zudem eine App aufs Smartphone packen, die alle relevanten Theorie-Fragen enthält. Dort lassen sich meist auch über Merkfunktionen übersichtlich die Bereiche einsehen, in denen Sie noch Schwierigkeiten haben.
  6. Bauen Sie Wissenslücken in Ihren Alltag ein
    Manche Dinge kann man sich einfach schwer merken. Wie war zum Beispiel noch mal die richtige Formel, um den Bremsweg oder den Anhalteweg zu berechnen? Solche Dinge schreibt man sich am besten auf Zettel und hängt sie dorthin, wo man sie täglich sieht: an den Kühlschrank, an die Tür, neben den Fernseher. Und mit jedem Blick, der darauf fällt, checkt man nebenbei kurz, ob man es jetzt besser kann.

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